Krankheitsbild
Zu unterscheiden sind:
Angeborene Farbsinnstörungen: 8 – 10% der männlichen Bevölkerung, aber nur 0,4% der weiblichen sind betroffen, bedingt durch den Vererbungsmodus und der Lage des Gens auf dem weiblichen Geschlechtschromosom (X-chromosomal-rezessiv). Die Erkennung und Bewertung angeborener Störungen ist wichtig für bestimmte Tätigkeiten (Maler, Taxi-, Bus-, LKW-Fahrer, Piloten, Elektriker usw.).
Erworbene Farbsinnstörungen: Auftreten bei Erkrankungen von Netzhaut oder Sehbahn, die erworbenen Farbsinnstörungen treten oft schon am Beginn einer Erkrankung auf und sind daher ein empfindliches Frühzeichen für eine Schädigung.
Vorsorge/Früherkennung
Bei angeborenen (am häufigsten) Farbsinnstörungen keine, bei Auffälligkeit Bestimmung von Art und Ausprägung, spätestens bei Jugendschutz-Untersuchung Beratung zu Nicht-Eignung für bestimmte Berufsbilder.
Untersuchungsmethoden
Farbsinntests
Farbsinnstörungen können angeboren sein oder bei Erkrankungen von Netzhaut oder Sehbahn auftreten. 8 – 10% der männlichen Bevölkerung, aber nur 0,4% der weiblichen sind betroffen. Die Erkennung und Bewertung angeborener Störungen ist wichtig für bestimmte Tätigkeiten (Maler, Taxi-, Bus-, LKW-Fahrer, Piloten, Elektriker usw.). Die erworbenen Farbsinnstörungen treten oft schon am Beginn einer Erkrankung auf und sind daher ein empfindliches Frühzeichen für eine Schädigung. Farbsinntests mit Farbtafeln oder an Farbmischgeräten (Anomaloskop) sind daher wichtige augenärztliche Untersuchungen bei der Erkennung von Erkrankungen. Bei Gutachten durch Patient oder anfordernden Kostenträger Selbstzahlerleistung, bei erworbenen Farbsinnstörungen im Rahmen von Erkrankungen/Therapien eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Behandlung/Operation
Bei angeborenen Farbsinnstörungen nicht möglich, bei erworbenen Farbsinnstörungen Ursachenbestimmung und Beseitigung der Ursache (z.B. Medikament absetzen oder wechseln).
